Preise

 

Seit 1. Januar 2020 gelten die neuen Regeln der Pflegefinanzierung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Kassenpflichtige Leistungen nach KVG:
Grundpflege: 52.60 CHF/Std.
Behandlungspflege: 63.oo CHF/Std.
Bedarfsabklärung: 76.90 CHF/Std.

Zusätzlich fällt ein Eigenbeitrag von maximal 7.65 CHF pro Std./Tag an. Bei Leistungen unter einer Stunde wird der Eigenbeitrag anteilsmässig erhoben. Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre sind vom Eigenbeitrag befreit.

Für Patientinnen und Patienten ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, die den Eigenbeitrag aufgrund ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nicht aufbringen können, besteht eine Härtefallregelung. Danach übernimmt der Kanton den ganzen anfallenden Eigenbeitrag, wenn Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung besteht. Diese Regelung gilt erst ab einem Leistungsumfang von 20 Stunden ambulanter Pflege bzw. 160 CHF pro Kalenderjahr. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können für die Rückerstattung des Eigenbeitrags die Original-Leistungsabrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Kontoverbindung (Bank/Post) beim Amt für Sozialbeiträge eingereicht werden.